Camping Judenstein

Hausordnung Campingplatz Judenstein

Sehr geehrter Campinggast!

Die Verwaltung unseres Campingplatzes heißt Sie herzlich willkommen. Im Interesse eines erholsamen Aufenthalts aller Campinggäste ersuchen wir Sie um Ihre Kooperation. Sie werden gebeten, die nachstehende Platzordnung einzuhalten:

Allgemeine Bestimmungen

1. Der Besuch bzw. die Benützung des Campingplatzes und seiner Anlagen ist nur nach ordnungsgemäßer Anmeldung gestattet. Ein gültiges Personaldokument ist bei der Anmeldung vorzulegen.

2. Kinder (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) und Jugendliche (vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr) dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson auf diesem Campingplatz übernachten. Für eine ausnahmsweise Übernachtung von Kindern und Jugendlichen ohne Aufsichtsperson ist die Zustimmung des Erziehungsberechtigten vorzulegen und die Zustimmung der Campingplatzverwaltung einzuholen.

3. Eltern und Aufsichtspersonen sind für die Einhaltung der Platzordnung durch die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen verantwortlich.

4. Rücksichtsvolles und anständiges Verhalten sowie die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit sind verpflichtend. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.

5. Fundgegenstände sind unverzüglich bei der Platzverwaltung abzugeben.

6. Besucher sind an der Rezeption anzumelden und haben die Platzordnung einzuhalten. Für Besucher können gesonderte Gebühren anfallen.

7. Gästen ist es nicht gestattet, Fahrnisse außerhalb der ihnen zugewiesenen Campingfläche bzw. des Stellplatzes abzustellen. Zelte, Vorzelte und sonstige Aufbauten dürfen nur innerhalb des zugewiesenen Standplatzes errichtet werden.

Hygiene und Sauberkeit

8. Abfälle sind ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter getrennt zu entsorgen. Abwässer (z. B. Wasch- und Spülwasser) sind über die vorgesehenen Einrichtungen zu entsorgen und dürfen nicht im Gelände vergossen werden.
Wir bitten Sie, den Müll in die dafür vorgesehenen Container bzw. Behälter zu entsorgen. Müllsäcke sind verschlossen einzuwerfen, um Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen zu vermeiden.
Sperrmüll, Elektroschrott, Chemikalien, Ladebatterien sowie Müll, der üblicherweise beim Campen nicht anfällt, dürfen nicht entsorgt werden.

9. Abwässer dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden. Der Inhalt von Toiletten darf nur an den dafür vorgesehenen Entsorgungsstellen entleert werden.

10. Im Gemeinschaftskühlschrank verwahrte Lebensmittel sind mit Name, Stellplatznummer und Datum zu kennzeichnen. Lebensmittel sind vor der Abreise vom Gast mitzunehmen. Die Campingplatzverwaltung ist berechtigt, zurückgelassene Lebensmittel nach der Abreise nach eigenem Ermessen zu entsorgen.

11. Die sanitären Anlagen sind ihrer Zweckbestimmung entsprechend zu benützen und sauber zu hinterlassen. Wäsche und Geschirr dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Einrichtungen gereinigt werden. Kinder unter 6 Jahren dürfen diese Anlagen nur in Begleitung von Erwachsenen betreten.

12. Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben oder Dämmen ist verboten. Auf Durchgangswegen dürfen keine Hindernisse wie z. B. Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder Wäscheleinen angebracht werden.

13. Der Standplatz ist vor der Abreise in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen.

14. Alle mitgebrachten Haustiere müssen angemeldet werden. Hunde sind an der Leine zu führen und so zu halten, dass keine Belästigung (z. B. durch Bellen) für andere Gäste oder den Campingplatzbetreiber entsteht. Verunreinigungen sind unverzüglich zu entfernen.
Es gelten die örtlichen Bestimmungen (z. B. Leinen- und Aufnahmepflicht). Für die ordnungsgemäße Haltung der Tiere haftet der Tierhalter.

15. Das Verrichten der Notdurft des Hundes ist innerhalb des Campingplatzgeländes nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen behält sich die Platzverwaltung die Einhebung einer Reinigungsgebühr und/oder einen Platzverweis vor.
In Rinn/Judenstein besteht Hundekot-Aufnahmepflicht (die dafür vorgesehenen Säcke können an der Rezeption erworben werden) sowie Leinenpflicht.

16. Hunde sind im Sanitärgebäude, in innenliegenden Räumen sowie in der Küche und im Essbereich strengstens verboten. Ebenso dürfen sie nicht im Teich baden oder diesen zum Trinken nutzen.

17. Es sind maximal 3 Haustiere pro Einheit erlaubt. Es ist nicht gestattet, Hunde unbeaufsichtigt vor oder im Wohnwagen, Wohnmobil oder Zelt angeleint zu lassen. Der Hundebesitzer muss sich in Sichtnähe des Hundes aufhalten. Ist der Hund vor dem Wohnwagen angeleint, ist die Leinenlänge so zu wählen, dass der eigene Platz nicht verlassen werden kann.

Umweltschutz

18. Müll ist entsprechend den örtlichen Vorschriften sowie den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich zu trennen. Wasser und Energie sind sparsam zu verwenden.

Tarife und Aufenthalt

19. Die jeweils gültigen Gebühren sind dem Aushang bzw. der Website zu entnehmen.

20. Platzreservierungen erfolgen im Einvernehmen mit der Verwaltung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Der gewählte Stellplatz muss groß genug sein, um Ihr Fahrzeug aufnehmen zu können.

21. Die Abreise ist ab 07:00 Uhr möglich und hat bis spätestens 11:00 Uhr zu erfolgen. Bei späterer Abreise kann eine zusätzliche Gebühr verrechnet werden.

22. Die Anreise ist von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr möglich. Bei späterer Ankunft ist eine vorherige Vereinbarung mit der Platzverwaltung erforderlich.

Fahrzeuge und Verkehr

23. Auf dem gesamten Campingplatz gilt Schritttempo. Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Das Begehen und Befahren der Wege erfolgt auf eigene Gefahr.

24. Fahrzeuge dürfen nur auf den vorgesehenen Flächen abgestellt werden.

Brandverhütung und Sicherheit

25. Brandverhütung hat oberste Priorität. Offenes Feuer ist untersagt. Grillen ist nur mit geeigneten Geräten und unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften erlaubt. Bei erhöhter Waldbrandstufe kann ein Grillverbot ausgesprochen werden.

26. Aschereste sind ausschließlich in dafür vorgesehenen, brandsicheren Behältern zu entsorgen.

27. Elektrische Anlagen dürfen nur in technisch einwandfreiem Zustand verwendet werden. Änderungen an den Einrichtungen des Campingplatzes sind nicht gestattet.

28. Im Notfall ist unverzüglich Hilfe zu verständigen und die Platzverwaltung zu informieren. Notrufnummern sind an der Rezeption ersichtlich.

29. Jeder Campinggast hat sich über die Standorte von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen zu informieren.

Verwendung von Flüssiggas

30. Flüssiggas darf nur über geeignete Druckregler den Flaschen entnommen werden, die unmittelbar an den Flaschen angebracht sein müssen (gegebenenfalls mit Rohrbruchsicherung). Beim Flaschenwechsel ist unbedingt auf die Dichtheit der Anschlüsse zu achten. Flüssiggasschläuche sind so zu verlegen, dass Beschädigungen ausgeschlossen sind.
Die auf einem Standplatz verwendeten Gasflaschen sind stets gegen Umfallen zu sichern. Die Verwendung von 33-kg-Flaschen innerhalb von Wohnwagen oder Zelten ist verboten. Undichte oder beschädigte Anlagen sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und zu reparieren.
Die durch den Gast angeschlossenen elektrischen und Gas-Anlagen haben den gültigen DIN/VDE/ÖNORM-Vorschriften zu entsprechen.

31. Für jedes Fahrzeug, das an eine Gasanlage angeschlossen ist, ist eine gültige Gasprüfung mit Plakette verpflichtend. Gasanlagen und Gasheizungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Ohne entsprechenden Nachweis kann die Nutzung der Gasanlage untersagt werden.

Ruhezeiten

32. Lärmbelästigungen jeglicher Art sind zu vermeiden und zu unterlassen. Dazu zählen insbesondere Musik, Fernseher, vermeidbare Geräusche von Kraftfahrzeugen, Schreien sowie lautes Singen oder Pfeifen.

33. Nachtruhe: 22:00 – 07:00 Uhr; Mittagsruhe: 13:00 – 15:00 Uhr.

34. Während der Ruhezeiten sind störende Tätigkeiten zu unterlassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Platzverwaltung. Während der Nachtruhe dürfen keine Motorfahrzeuge in Betrieb genommen sowie keine Wohnwagen oder Zelte auf- oder abgebaut werden.
Darüber hinaus ist die Inbetriebnahme von Gartengeräten (z. B. Rasenmäher, Heckenscheren usw.) an Sonn- und Feiertagen untersagt. Für Ballspiele oder sonstige Bewegungsspiele ist ausschließlich der dafür vorgesehene Bereich zu benützen.

35. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es aufgrund der täglichen Platzwartung zu kurzfristigen Beeinträchtigungen kommen kann.

Haftung und Platzverweis

36. Die Benützung des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Campingplatzbetreibers ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

37. Bei Beschädigungen an Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes haftet der Schadensverursacher. Entsprechende Schadensersatzansprüche werden geltend gemacht.

38. Für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Gäste durch Dritte sowie für selbst oder durch Dritte verursachte Verletzungen oder Unfälle wird keine Haftung übernommen.

39. Der Campingplatz haftet nicht für Schäden oder Verluste, die infolge höherer Gewalt entstehen.

40. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.

41. Bei Verstößen gegen die Platzordnung oder aus wichtigen Gründen kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.

42. Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Handelsgewerbes oder sonstigen Gewerbes auf oder vom Campingplatz aus sowie Schaustellungen sind nicht gestattet.

43. Wer die Ordnung stört oder den öffentlichen Anstand verletzt, kann nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Verantwortung gezogen werden.

Datenschutz

44. Die im Zuge der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Platzverwaltung.

Schlussbestimmungen

45. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz des Campingplatzes.

46. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Platzordnung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Die Campingplatzverwaltung wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

 

Stand: 27.03.2026